Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB) per 1. 4. 2001

1. Umfang und Gültigkeit

1.1. Die AGB von GRAF-HAHN Telefonmarketing und Werbeconsulting
regeln alle Dienstleistungen, die GRAF-HAHN gegenüber ihrem
Vertragspartner bzw. Kunden erbringt. Andere in sonstigen Schriftstücken enthaltene
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder solche auf die der Kunde ver-
weist, werden nicht Vertragsinhalt. Ihre Geltung wird für die gesamte Geschäfts-
beziehung hiermit ausgeschlossen, auch wenn GRAF-HAHN nicht ausdrücklich
widerspricht. Abweichungen von diesen AGB bedürfen einer von GRAF-HAHN und
vom Vertragspartner unterfertigten Vereinbarung.


1.2. Änderungen der AGB sind dem Kunden schriftlich mitzuteilen.
Wiederspricht der Kunde nicht
innerhalb von zwei Wochen schriftlich der Mitteilung der Änderung, wird die neue
Fassung der AGB wirksam. Widerspricht der Kunde fristgerecht, ist GRAF-HAHN
berechtigt, einen bestehenden Vertrag zu kündigen.

2. Leistungen, Offerte, Vertragsabschluß

2.1. Leistungen von GRAF-HAHN und deren Umfang sowie das vom Vertrags-
partner zu entrichtende Entgelt sind im jeweiligen Offert von GRAF-HAHN fest-
gehalten. Dieses Offert wird vorbehaltlich der Annahme durch den Kunden und
der darauffolgenden schriftlichen Bestätigung durch GRAF-HAHN Vertragsinhalt.

2.2. Offerte von GRAF-HAHN sind frei bleibende. Der Vertrag gilt erst mit Zugang
einer schriftlichen Auftragsbestätigung von GRAF-HAHN oder einer Bestätigung vom
Kunden (auch per E-Mail oder Fax) als abgeschlossen.

2.3. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsforderungen oder Zu-
satzsaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.

3. Allgemeine Pflichten des Kunden

3.1. Der Kunde unterstützt GRAF-HAHN bei der Auftragserfüllung umfassend und
unentgeltlich, indem er insbesodere die zur Auftragsabwicklung erforderlichen Unter-
lagen und Informationen GRAF-HAHN termingerecht zur Verfügung stellt.

4. Abgabetermine

4.1. GRAF-HAHN wird sich bemühen den Terminwünschen des Kunden nachzu-
kommen. Zeiten, in denen der Kunde mit Mitwirkungspflichten in Verzug ist,
verlängern jedenfalls die Projektdauer und verschieben etwa in Aussicht gestellte
Termine; gleiches gilt für Änderungswünsche des Kunden.
Entstehen GRAF-HAHN durch vom Kunden zu vertretende Verzögerungen
Mehrkosten, wird der Kunde diese ersetzen.
4.2. Da die Einhaltung von Terminen auch von Tätigkeiten Dritter abhängig sein kann,
muß GRAF-HAHN bei Verzögerungen Dritter sich das Recht einer Terminverschiebung
vorbehalten. GRAF-HAHN wird jedoch versuchen die Einhaltung von Lieferfristen
gegenüber Dritten durchzusetzen.

5. Zahlungsbedingungen

5.1. Das Entgelt beruht auf den im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung vereinbarten
Preisen. Alle von GRAF-HAHN genannten Preise sind
exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Bei Vertragsverhältnissen,
welche sich über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstrecken, können verein-
barte Entgelte für Lieferungen oder Leistungen von GRAF-HAHN den geänderten
Konditionen wie Lohnkosten, Währungskursen und Rohstoffkosten angepaßt werden.
Preisänderungen sind daher vorbehalten.

5.2 Zahlungen für Waren und Dienstleistungen sind prompt bis spätestens 10 Tage
nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.

5.3 Bei Zahlungsverzug ist GRAF-HAHN auch ohne Verschulden des Kunden be-
rechtigt, die bankmäßigen Verzugszinsen sowie den Ersatz der Spesen, Kosten und
Barauslagen für die zweckentsprechende Verfolgung von ihren Ansprüchen samt
Mahn- und Inkassospesen, zu verrechnen.

5.4. Die Aufrechnung gegen Forderungen von GRAF-HAHN ist jedenfalls ausge-
schlossen.

6. Ausschluß der Zurückbehaltung

Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht volllständiger Gesamtlieferung,
Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten
oder zu vermindern.

7. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate; der Gewährleistungsanspruch ent-
steht nur dann, wenn der Kunde erkennbare Mängel anläßlich der Abnahme
spätestens innerhalb einer Woche, jedoch spätestens bis einer Woche nach
Projektende und sonstige später auftretende Mängel unverzüglich schriftlich
angezeigt hat. Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel
betreffen sowie substantiiert und schriftlich dokumentiert erfolgen.
Bei einer gerechtfertigten Mängelrüge werden die Mängel von GRAF-HAHN in
angemessener Frist behoben, wobei der Kunde GRAF-HAHN
alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.

8. Schadenersatz

8.1. GRAF-HAHN haftet für Schäden, soweit ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

8.2. GRAF-HAHN haftet für Schäden die seine Gehilfen bzw. Dienstnehmer
verursachen, gem § 1313 a ABGB nur insofern, als der Schaden durch eine
Handlung grob fahrlässig verursacht wurde.
8.3. Schadenersatzforderungen verjähren spätestens 12 Monate nach dem
Zeitpunkt, zu dem der Kunde von Schaden und Schädiger Kenntnis hatte.

9. Höhere Gewalt

9.1. GRAF-HAHN ist nicht verantwortlich, falls sie ihren Verpflichtungen aus
dem Vertrag aufgrund von Umständen die sie nicht zu vertreten hat,
nicht nachkommen kann. Der Kunde hat in solchen Fällen kein Rücktrittsrecht.

9.2. Fehlerbehebungen, die auf Grund von Fällen höherer Gewalt im Bereich
des Kunden nötig werden, sind durch Pauschalentgelte nicht gedeckt.

10. Datenschutz, Geheimhaltung

10.1. GRAF-HAHN verpflichtet sich und seine Mitarbeiter zur Einhaltung der
einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 14 DSG 2000
(Datensicherheit, Datensicherheitsmaßnahmen) und § 15 DSG 2000
(Datengeheimnis).

10.2.
Der Auftraggeber garantiert GRAF-HAHN, daß sämtliche an GRAF-HAHN
übergebene Daten zulässigerweise im Sinne des DSG 2000 an GRAF-HAHN
zur Verarbeitung übergeben worden sind, und daß dadurch
Geheimhaltungsinteressen oder sonstige Rechte der betroffenen juristischen
oder natürlichen Personen in keinster Weise verletzt werden.

10.3
Sollte GRAF-HAHN diesbezüglich von dritter Seite in irgendeiner Weise
belangt oder haftbar gemacht werden, sichert der Auftraggeber GRAF-HAHN
zur Gänze Schad- und Klagloshaltung zu.

10.4. GRAF-HAHN ist berechtigt, den Namen des Auftraggebers in Referenzlisten
zu verwenden und Daten des Kunden unter Beachtung der DSG in gesetzlich
zulässiger Weise zu speichern und zu verwerten.

10.5. Der Kunde verpflichtet sich, ihm übergebene Vertragsunterlagen sowie ihm
überlassene weitere Unterlagen, Dokumentationen und gegebenenfalls
Quellprogramme sorgfältig aufzubewahren und nicht an Dritte weiterzugeben.

11. Subunternehmer

GRAF-HAHN kann sich bei der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen
Subunternehmer bedienen.

12. Übertragungsverbot, Verjährungsfrist

12.1. Die Übertragung des Vertrages sowie die Abtretung von Rechten und die
Übertragung von Pflichten ist ohne schriftliche Zustimmung von GRAF-HAHN
unzulässig.

12.2.
Beide Vertragspartner können Ansprüche aus dem Vertrag nur innerhalb von
drei Jahren ab ihrer Entstehung geltend machen.

13. Vertragsdauer, Kündigung

13.1. Der Auftrag kann von GRAF-HAHN jederzeit unterbrochen oder gestoppt
werden, wenn die Wirtschaftlichkeit nicht mehr garantiert ist.

13.2. Das unverzichtbare Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund wird nicht
berührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die Handlungsfähigkeit des jeweils
anderen Vertragspartners, die Nichtbezahlung von offenen Rechnungen trotz
mehrmaliger Mahnung. GRAF-HAHN ist weiters berechtigt, den Vertrag wegen
Verzug oder grober Mängel des Auftraggebers bei der Erfüllung seiner
Mitwirkungspflichten zu kündigen. In diesem Fall hat GRAF-HAHN Anspruch
auf die Bezahlung aller Leistungen bis zum Kündigungszeitpunkt und auf Ersatz
des entstandenen Schadens.

14. Mitteilungen

Soweit im Einzelfall nicht anders geregelt, erfolgen sämtliche Mitteilungen im
Sinne dieses Vertrages schriftlich, per Telefax oder auch per E-mail,
und sind zu unterzeichnen.

15. Gerichtsstand

15.1. Für die Beilegung von Streitigkeiten wird das sachlich zuständige
Gericht für Handelssachen in Graz für zuständig erklärt.

15.2.
Dem Vertrag liegt österreichisches Recht zu Grunde.


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Sabine Graf