1. Umfang und Gültigkeit
1.1. Die AGB von
GRAF-HAHN Telefonmarketing und Werbeconsulting
regeln alle Dienstleistungen, die GRAF-HAHN gegenüber
ihrem
Vertragspartner bzw. Kunden erbringt. Andere in sonstigen
Schriftstücken enthaltene
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder
solche auf die der Kunde ver-
weist, werden nicht Vertragsinhalt. Ihre Geltung wird
für die gesamte Geschäfts-
beziehung hiermit ausgeschlossen, auch wenn GRAF-HAHN
nicht ausdrücklich
widerspricht. Abweichungen von diesen AGB bedürfen
einer von GRAF-HAHN und
vom Vertragspartner unterfertigten Vereinbarung.
1.2. Änderungen
der AGB sind dem Kunden schriftlich mitzuteilen.
Wiederspricht
der Kunde nicht
innerhalb von zwei Wochen schriftlich der Mitteilung
der Änderung, wird die neue
Fassung der AGB wirksam. Widerspricht der Kunde fristgerecht,
ist GRAF-HAHN
berechtigt, einen bestehenden Vertrag zu kündigen.
2. Leistungen, Offerte, Vertragsabschluß
2.1. Leistungen von GRAF-HAHN
und deren Umfang sowie das vom Vertrags-
partner zu entrichtende Entgelt sind im jeweiligen
Offert von GRAF-HAHN fest-
gehalten. Dieses Offert wird vorbehaltlich der Annahme
durch den Kunden und
der darauffolgenden schriftlichen Bestätigung
durch GRAF-HAHN Vertragsinhalt.
2.2. Offerte von GRAF-HAHN
sind frei bleibende. Der Vertrag gilt erst mit Zugang
einer schriftlichen Auftragsbestätigung von GRAF-HAHN
oder einer Bestätigung vom
Kunden (auch per E-Mail oder Fax) als abgeschlossen.
2.3. Sofern nichts anderes
vereinbart wurde, können Auftragsforderungen
oder Zu-
satzsaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung
gestellt werden.
3. Allgemeine Pflichten des Kunden
3.1. Der Kunde unterstützt
GRAF-HAHN bei der Auftragserfüllung umfassend
und
unentgeltlich, indem er insbesodere die zur Auftragsabwicklung
erforderlichen Unter-
lagen und Informationen GRAF-HAHN termingerecht zur
Verfügung stellt.
4. Abgabetermine
4.1. GRAF-HAHN wird sich
bemühen den Terminwünschen des Kunden nachzu-
kommen. Zeiten, in denen der Kunde mit Mitwirkungspflichten
in Verzug ist,
verlängern jedenfalls die Projektdauer und verschieben etwa in
Aussicht gestellte
Termine; gleiches
gilt für Änderungswünsche des Kunden.
Entstehen GRAF-HAHN durch vom Kunden zu vertretende Verzögerungen
Mehrkosten, wird
der Kunde diese ersetzen.
4.2. Da die Einhaltung von
Terminen auch von Tätigkeiten Dritter abhängig
sein kann,
muß GRAF-HAHN bei Verzögerungen Dritter
sich das Recht einer Terminverschiebung
vorbehalten. GRAF-HAHN wird jedoch versuchen die Einhaltung
von Lieferfristen
gegenüber Dritten durchzusetzen.
5.
Zahlungsbedingungen
5.1. Das Entgelt beruht
auf den im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung
vereinbarten
Preisen. Alle von GRAF-HAHN genannten Preise sind
exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Bei Vertragsverhältnissen,
welche sich über einen Zeitraum von mehr als
einem Jahr erstrecken, können verein-
barte Entgelte für Lieferungen oder Leistungen
von GRAF-HAHN den geänderten
Konditionen wie Lohnkosten, Währungskursen und
Rohstoffkosten angepaßt werden.
Preisänderungen sind daher vorbehalten.
5.2 Zahlungen für Waren
und Dienstleistungen sind prompt bis spätestens
10 Tage
nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
5.3 Bei Zahlungsverzug ist
GRAF-HAHN auch ohne Verschulden des Kunden be-
rechtigt, die bankmäßigen Verzugszinsen
sowie den Ersatz der Spesen, Kosten und
Barauslagen für die zweckentsprechende Verfolgung
von ihren Ansprüchen samt
Mahn- und Inkassospesen, zu verrechnen.
5.4. Die Aufrechnung gegen
Forderungen von GRAF-HAHN ist jedenfalls ausge-
schlossen.
6.
Ausschluß der Zurückbehaltung
Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht
volllständiger Gesamtlieferung,
Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen
oder Bemängelungen zurückzuhalten
oder zu vermindern.
7.
Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate;
der Gewährleistungsanspruch ent-
steht nur dann, wenn der Kunde erkennbare Mängel
anläßlich der Abnahme
spätestens innerhalb einer Woche, jedoch spätestens bis
einer Woche nach
Projektende und sonstige später auftretende Mängel unverzüglich
schriftlich
angezeigt hat. Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare
Mängel
betreffen sowie substantiiert und schriftlich dokumentiert erfolgen.
Bei einer gerechtfertigten
Mängelrüge werden die Mängel von GRAF-HAHN in
angemessener Frist behoben,
wobei der Kunde GRAF-HAHN
alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen
Maßnahmen ermöglicht.
8.
Schadenersatz
8.1. GRAF-HAHN haftet für
Schäden, soweit ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
8.2. GRAF-HAHN haftet für
Schäden die seine Gehilfen bzw. Dienstnehmer
verursachen, gem § 1313 a ABGB nur insofern, als der Schaden
durch eine
Handlung grob fahrlässig verursacht wurde.
8.3. Schadenersatzforderungen
verjähren spätestens 12 Monate nach dem
Zeitpunkt, zu dem der Kunde von Schaden und Schädiger Kenntnis
hatte.
9.
Höhere Gewalt
9.1. GRAF-HAHN ist nicht
verantwortlich, falls sie ihren Verpflichtungen aus
dem Vertrag aufgrund von Umständen die sie nicht zu vertreten
hat,
nicht nachkommen kann. Der Kunde hat in solchen Fällen kein Rücktrittsrecht.
9.2. Fehlerbehebungen, die
auf Grund von Fällen höherer Gewalt im Bereich
des Kunden nötig werden, sind durch Pauschalentgelte nicht
gedeckt.
10.
Datenschutz, Geheimhaltung
10.1. GRAF-HAHN verpflichtet
sich und seine Mitarbeiter zur Einhaltung der
einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 14
DSG 2000
(Datensicherheit, Datensicherheitsmaßnahmen) und § 15 DSG 2000
(Datengeheimnis).
10.2. Der Auftraggeber garantiert
GRAF-HAHN, daß sämtliche an GRAF-HAHN
übergebene Daten zulässigerweise im Sinne des DSG 2000 an
GRAF-HAHN
zur Verarbeitung übergeben worden sind, und daß dadurch
Geheimhaltungsinteressen
oder sonstige Rechte der betroffenen juristischen
oder natürlichen Personen
in keinster Weise verletzt werden.
10.3 Sollte GRAF-HAHN diesbezüglich von dritter
Seite in irgendeiner Weise
belangt oder haftbar gemacht werden, sichert der Auftraggeber GRAF-HAHN
zur Gänze Schad- und Klagloshaltung zu.
10.4. GRAF-HAHN ist berechtigt,
den Namen des Auftraggebers in Referenzlisten
zu verwenden und Daten des Kunden unter Beachtung der DSG
in gesetzlich
zulässiger Weise zu speichern und zu verwerten.
10.5. Der Kunde verpflichtet
sich, ihm übergebene Vertragsunterlagen sowie
ihm
überlassene weitere Unterlagen, Dokumentationen und gegebenenfalls
Quellprogramme sorgfältig aufzubewahren und nicht an Dritte weiterzugeben.
11. Subunternehmer
GRAF-HAHN kann sich bei der Erfüllung der vertraglichen
Verpflichtungen
Subunternehmer bedienen.
12.
Übertragungsverbot, Verjährungsfrist
12.1. Die Übertragung
des Vertrages sowie die Abtretung von Rechten und
die
Übertragung von Pflichten ist ohne schriftliche Zustimmung
von GRAF-HAHN
unzulässig.
12.2. Beide Vertragspartner können Ansprüche
aus dem Vertrag nur innerhalb von
drei Jahren ab ihrer Entstehung geltend machen.
13.
Vertragsdauer, Kündigung
13.1. Der Auftrag kann von
GRAF-HAHN jederzeit unterbrochen oder gestoppt
werden, wenn die Wirtschaftlichkeit nicht mehr garantiert
ist.
13.2. Das unverzichtbare
Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund wird
nicht
berührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die Handlungsfähigkeit
des jeweils
anderen Vertragspartners, die Nichtbezahlung von offenen Rechnungen
trotz
mehrmaliger Mahnung. GRAF-HAHN ist weiters berechtigt, den Vertrag wegen
Verzug oder
grober Mängel des Auftraggebers bei der Erfüllung seiner
Mitwirkungspflichten zu
kündigen. In diesem Fall hat GRAF-HAHN Anspruch
auf die Bezahlung aller Leistungen bis zum
Kündigungszeitpunkt und auf Ersatz
des entstandenen Schadens.
14.
Mitteilungen
Soweit im Einzelfall nicht anders geregelt, erfolgen
sämtliche Mitteilungen im
Sinne dieses Vertrages schriftlich, per Telefax oder auch per E-mail,
und sind zu unterzeichnen.
15. Gerichtsstand
15.1. Für die Beilegung
von Streitigkeiten wird das sachlich zuständige
Gericht für Handelssachen in Graz für zuständig erklärt.
15.2. Dem Vertrag liegt
österreichisches Recht zu Grunde.
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